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   OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 LA 216/07   

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https://dejure.org/2009,41846
OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 LA 216/07 (https://dejure.org/2009,41846)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.2009 - 4 LA 216/07 (https://dejure.org/2009,41846)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 4 LA 216/07 (https://dejure.org/2009,41846)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 LA 216/07
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlichen Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97-; GK-AsylVfG, § 78 Rn. 179 ff. m.w.N.).

    Die Darlegung der Divergenz, die § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG verlangt, erfordert daher die Angabe des obergerichtlich entwickelten Rechtssatzes, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll, die Angabe des vom Verwaltungsgericht aufgestellten divergierenden Rechtssatzes und Erläuterungen dazu, worin die Abweichung im Einzelnen bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, a.a.O.; GK-AsylVfG, § 78 Rn. 615 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2005 - 5 LB 51/02

    Iran, Antragstellung als Asylgrund, Situation bei Rückkehr, exilpolitische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 LA 216/07
    Der 5. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 22. Juni 2005 (5 LB 51/02) festgestellt, dass eine exilpolitische Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig nicht die Annahme rechtfertige, dem Ausländer drohe bei der Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2000 - 5 L 604/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 LA 216/07
    Denn sie haben lediglich aus dem Urteil des 5. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2001 (5 L 604/00) zitiert und geltend gemacht, dass aufgrund der darin getroffenen Feststellungen mit einer Verfolgung des Klägers zu 1. bei einer Rückkehr in den Iran wegen seiner exilpolitischen Betätigung zu rechnen sei.
  • VG Braunschweig, 05.06.2023 - 2 A 222/19

    Exilpolitische Aktivität; Gewissensfreiheit; Politische Verfolgung; Zuerkennung

    Weil der Kläger somit in Deutschland, abgesehen von seinen umfangreichen Online-Aktivitäten, vorwiegend entweder als bloßer Teilnehmer von regimekritischen Demonstrationen in Erscheinung getreten ist oder organisatorische Tätigkeiten im Hintergrund ausgeführt hat, ist fraglich, ob man davon sprechen kann, dass er "in exponierter Weise" oder "in herausgehobener Stellung" für eine regimefeindliche Organisation auftritt, wie es die herrschende Rechtsprechung voraussetzt, um einem iranischen Antragsteller Flüchtlingsschutz wegen exilpolitischer Betätigung zuzuerkennen (so etwa VG Aachen, Urteil vom 05.12.2022 - 10 K 2406/20.A -, juris Rn. 50; VG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2023 - 9 K 3234/21.A -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.2019 - 6 A 300/19.A -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 20.01.2009 - 4 LA 216/07, 5147974 -, juris).
  • VG Ansbach, 25.05.2021 - AN 1 K 17.35271

    Iran: Volksmudschaheddin: Verfolgung eines ehemaligen Mitglieds auch ohne

    Unter Wiederholung der Ausführungen aus dem Schriftsatz vom 6. August 2018 wurde weiter vorgetragen, dass die einfache Mitgliedschaft in einer exilpolitischen Organisation, auch in der Gruppierung der Volksmudschaheddin, verbunden mit den hierfür typischen Aktivitäten (Demonstrationsteilnahme, Betreuung von Büchertischen, Verteilung von Propaganda-Material) von den iranischen Behörden nicht als eine erhebliche, den Bestand des Staates gefährdende Aktivität bewertet werde (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 20.1.2009 -4 LA 216/07).
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